»Und plötzlich weißt du, es ist an der Zeit etwas Neues zu beginnen und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen.« Meister Eckhart

Behandlungskosten

Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Ein Wechsel der Krankenversicherung muss zeitnah mitgeteilt werden. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Familie oder die Bezugsperson bzw. die Patientin oder der Patient mit mir, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Die Kostenerstattung hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.

Selbstzahler
Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. In diesem Falle spielen Formalitäten keine Rolle. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.

Gebührenordnung
Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).